ESF-Richtlinie für die Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht

Das “ESF-Programm 21-27”

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in NRW ist das “ESF-Programm 21-27” die Grundlage. Darin sind die Maßnahmen und ihre Ziele beschrieben, die über den ESF gefördert werden. Das “ESF-Programm 21-27” befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung mit der Europäischen Kommission und wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 genehmigt werden. Weitere Informationen zu den Zielen und Programmen finden Sie demnächst an dieser Stelle.
Die ESF-Förderrichtlinie für die Förderphase 2021-2027 ist im Mai 2021 veröffentlicht worden. In der Datei „Förderbeginn“ finden Sie den voraussichtlichen Start der Förderinstrumente der Förderphase 2021-2027.

Rechtsgrundlagen für die ESF-Förderung in NRW

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds sind neben den Struktur- und Investitionsfondsverordnungen auch andere Rechtsgrundlagen relevant. Relevante Rechtsgrundlagen zur Förderperiode 2021-2027 werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht. Die die ESF-Förderphase 2021 – 2027 betreffenden Verordnungen finden Sie hier schon einmal vorab.

Behörden zur Umsetzung des ESF in NRW

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen erfordert eine komplexe Organisationsstruktur. Mit der Umsetzung sind drei Behörden beauftragt: die Bewilligungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde/Rechnungsführung und die Prüfbehörde.