Förderung der neuen „Beratungsstellen Arbeit“ ab 2021

27.10.2020. Die ab 2021 geförderten „Beratungsstellen Arbeit“ führen die Förderung der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen finden hier auch weiterhin Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung sowie Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen. Zudem werden niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten eingerichtet.

Ein neuer Schwerpunkt im Bereich der Arbeitsausbeutung soll gegen als arbeitsausbeuterisch einzuordnende Beschäftigungsverhältnisse vorgehen, bei denen vorgeschriebene – gerechte und angemessene – Arbeitsbedingungen umgangen werden.

In der Beratung wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten gelegt, um möglichst eine Verständigung in der Landessprache zu gewährleisten. Einen wichtigen Teil der Beratungsarbeit bildet außerdem die Unterstützung der Ratsuchenden bei der Suche nach Rechtsanwälten. Die Beratung soll aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital stattfinden. Viele der „Beratungsstellen Arbeit“ bringen bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe der prekär beschäftigten Personen mit.

Die Liste der grundsätzlich als förderfähig angesehenen Interessenten für die Einrichtung einer „Beratungsstelle Arbeit“ finden Sie hier.

In der Emscher-Lippe Region wurden der Caritasverband für die Stadt Bottrop e.V., der Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid und das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH für die Einrichtung der „Beratungsstellen Arbeit“ ausgewählt.