Fit für die Zukunft

Förderprogramm Fit für die Zukunft (FFZ)

Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen


Das Förderprogramm Fit für die Zukunft (FFZ) startet am 01.03.2024 und unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten zur Vorbereitung auf die unternehmensspezifischen Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet.

Auf diese Weise können sich Unternehmen über eine Unternehmensberatung  gezielt beraten lassen.

Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe, Mitarbeiterbindung, Digitalisierung der Arbeit, Transformation und Green Economy – die Anforderungen an Unternehmen sind immens. In immer kürzeren Abständen müssen Betriebe Chancen und Risiken erkennen und flexibel auf Veränderungen reagieren. Doch im betrieblichen Alltag fehlt häufig die Zeit für die Entwicklung von Modernisierungsmaßnahmen und Unternehmensstrategien.

Ziele der Förderung

Worauf richtet sich der Fokus?


Der Fokus richtet sich auf kleine und mittständische Unternehmen (KMU). Die Fördermittel werden über den Just Transition Funds (JTF) bereitgestellt.

Wichtigstes Ziel des Fonds (sog. „spezifisches Ziel“) ist es, „Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.“

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-just-transition-fund


Schwerpunkte der Beratung

Welche Themenschwerpunkte hat die Beratung?


Das Förderprogramm Fit für die Zukunft verbindet die beiden vorherigen Förderprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung in einem neuen Beratungsprogramm.


Die beteiligungsorientierte Beratung muss in mindestens einem der folgenden Themenfelder stattfinden:

  • Green Economy
    (z.B. ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Emissionsreduktion, ökologische Produktgestaltung und Umstellung von Wertschöpfungsketten)
  • Arbeitsorganisation
    (z.B. Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, Arbeitszeitmodelle, interner / externer Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden)
  • Digitalisierung
    (Gestaltung von Arbeit und Technik)
  • Personalentwicklung
    (Stärkung der Aus- und Weiterbildungsfähigkeit, Gesunderhalt der Beschäftigten, demographiesensible Personalentwicklung, Mitarbeiterbindung)

Die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten ist obligatorisch!

Förderkonditionen

Konditionen, Förderhöhe & Inanspruchnahme


Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Arbeitsstätten in der jeweiligen JTF Gebietskulisse. (kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen).

  • Die Beratung muss dabei beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden
  • Die Förderhöhe liegt bei 60% mit einem Referenztagesatz in Höhe von 1.077 Euro je Beratungstag für eine Unternehmensberatung
  • Es können bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten) gefördert werden
  • Die Inanspruchnahme von Tagewerken kann auch aufgeteilt werden

Das Verfahren

Beratungsstellen, Beratungschecks & Antragstellung


Die Regionalagentur Emscher-Lippe ist eine von sechs Beratungsstellen in der Emscher-Lippe Region, die eine kostenlose Erstberatung durchführt und Beratungsschecks ausstellt. Nach Ausstellung des Beratungsschecks kann das Unternehmen sofort mit der Beratung beginnen. Die Beratungsstellen helfen auch bei der Antragstellung und den Formalitäten.

Neben der Regionalagentur Emscher-Lippe gibt es weitere Beratungsstellen:

Ansprechpartnerin


 

Marita Frank

Ansprechpartner


 

Peter Wilhelm