Finanzieller Anreiz für Betriebe – die Landesregierung NRW stellt 30 Mio. Euro aus EU-Mitteln für den Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen bereit.

Die Förderaufrufe setzen an unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Stellschrauben an:

  • Die Aktion „10.000 Perspektiven“ setzt mittels einer Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro pro neu eingestellter Person einen Anreiz, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Mit der Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.
  • „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Schaffung neuer Beschäftigungschancen gesucht. Ziel ist die Förderung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, durch die langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen können. Die Geschäftsfelder sollen einen Bezug zur Digitalisierung oder zum Klimaschutz aufweisen. Bereits zur Antragstellung muss mindestens ein Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen werden. Mit bis zu 50.000 Euro je Projekt werden in einer ersten Phase 50 solcher unternehmerischen Vorhaben gefördert. Weitere 50 Projekte werden folgen.
  • Die „aufsuchende Stabilisierungsberatung“ als neues landesweites Angebot unterstützt ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen. Einer erneuten Arbeitslosigkeit wird durch die Beratung gezielt entgegengewirkt und Beschäftigungsverhältnisse werden dauerhaft stabilisiert.
  • Mit der „Kooperativen Beschäftigung“ wird die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen flankiert. Gefördert werden Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Durch die Kooperationen sollen die Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen im Rahmen einer Beschäftigung nach § 16i SGB II verbessert werden. Die Frist für den Aufruf ist bereits abgelaufen und die ausgewählten Projekte können zum 1. Oktober 2021 starten.

Als Folge der Pandemie ist die Arbeitslosigkeit und vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen spürbar gestiegen. Während sich in Bezug auf die allgemeine Arbeitslosigkeit erste Erholungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt zeigen, ist die Langzeitarbeitslosenquote weiterhin deutlich höher als vor der Corona-Krise. Im September 2021 gab es 330.398 langzeitarbeitslose Menschen in Nordrhein-Westfalen und damit über 88.227 (36 Prozent) mehr als vor der Pandemie (September 2019: 242.171).

Arbeitsminister Laumann betont: „Wir sehen aktuell erste Tendenzen für einen wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Pandemie, dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin viele langzeitarbeitslose Menschen unter den Folgen der Krise leiden. Mit den Förderprogrammen möchten wir arbeitslosen Menschen eine Perspektive geben und Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren.“

Weitere Informationen zu den Förderaufrufen sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe