Zweite Förderrunde des Programms “JUGEND STÄRKEN im Quartier”
Am 26. Februar startet das Interessenbekundungsverfahren für interessierte Kommunen
BERLIN. Ab dem 26. Februar 2018 können Kommunen, die bereits in der ersten Förderphase aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurden, am Interessenbekundungsverfahren für die 2. Förderrunde teilnehmen. Für 2019 bis Mitte 2022 können die Städte weitere Mittel für ihre Projekte beantragen. Es steht ein Budget von gut 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit “JUGEND STÄRKEN im Quartier” bündeln erstmalig zwei Bundesministerien in einem gemeinsamen Programm Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF): Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützen in der aktuellen ESF-Förderperiode Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf. Der Schwerpunkt liegt in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ und vergleichbaren Brennpunkten.
Alle weiteren Informationen gibt es auf der Seite der Bundesregierung: