Zur Flankierung der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (§16 i SGB II) führt die rebeq GmbH zwei Projekte im Rahmen des Förderaufrufs „Kooperative Beschäftigung (KoBe)“ im Kreis Recklinghausen durch. Die Projekte werden im Zeitraum vom 16.10.2021 bis 31.03.2023 umgesetzt.
Der WDR stellt ein Beispiel aus Recklinghausen am 30.09.2022 in der Tagesschau vor:
Link zum Beitrag auf www.tagesschau.de
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Arbeitsmarkt treffen Langzeitarbeitslose in besonderem Ausmaß. Die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt sinken für diese Personengruppe. Gleichzeitig steigt die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Folge der Pandemie deutlich an. Häufig gehören langzeitarbeitslose Menschen zu den besonders vulnerablen Personengruppen.
Ziel der Förderung ist die Stabilisierung und Vorbereitung von besonders arbeitsmarktfernen Personengruppen auf eine nachhaltige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen der Förderung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt).
Die Förderung der „Kooperativen Beschäftigung“ richtet sich an einen besonders arbeitsmarktfernen Personenkreis innerhalb der potentiellen Zielgruppe. Unter Kooperativer Beschäftigung werden dabei tragfähige Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft oder der (gemeinnützigen) Sozialwirtschaft verstanden.
Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt über die Vestische Arbeit – Jobcenter – Kreis Recklinghausen. Das Förderprogramm „Kooperative Beschäftigung“ wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen und des Europäischen Sozialfonds durchgeführt.