Transfergesellschaften schaffen Perspektiven für Beschäftigte
Um von Entlassung bedrohte Beschäftigte vor dem Übergang in die Arbeitslosigkeit zu bewahren, können Transfergesellschaften ein passendes Instrument sein.
Ein Stellenabbau kann aus mehreren Gründen ausgelöst werden:
- Betriebsschließung
- Umstrukturierungsmaßnahmen
- Betriebsverlegungen
- drohende Insolvenz
Das Instrument Der Transfergesellschaft
Transfergesellschaften sind eine juristische Person bzw. eine betriebseigenständige Einheit. Sie übernehmen Beschäftigte für einen Zeitraum von max. 12 Monaten. Der Eintritt ist für Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, freiwillig.
Mit diesem Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB III §111) sollen Beschäftigte direkt in eine neue Arbeit bzw. in zielführende Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt werden. Qualifizierte Beraterinnen und Berater kümmern sich intensiv um alle Mitarbeitenden einzeln. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Höhe und Bezugsdauer) bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft erhalten.
Unterstützungsmöglichkeiten
Unterstützung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können erhalten
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- von Insolvenz bedrohte bzw. insolvente Betriebe oder
- Betriebe, welche nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und für die Region von besonderer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind