Beschäftigtentransfer

Arbeitslosigkeit Durch Transfergesellschaften gemeinsam vermeiden


Transfergesellschaften schaffen Perspektiven für Beschäftigte


Um von Entlassung bedrohte Beschäftigte vor dem Übergang in die Arbeitslosigkeit zu bewahren, können Transfergesellschaften ein passendes Instrument sein.

Ein Stellenabbau kann aus mehreren Gründen ausgelöst werden:

  • Betriebsschließung
  • Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Betriebsverlegungen
  • drohende Insolvenz

Das Instrument Der Transfergesellschaft


Transfergesellschaften sind eine juristische Person bzw. eine betriebseigenständige Einheit. Sie übernehmen Beschäftigte für einen Zeitraum von max. 12 Monaten. Der Eintritt ist für Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, freiwillig.

Mit diesem Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB III §111) sollen Beschäftigte direkt in eine neue Arbeit bzw. in zielführende Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt werden. Qualifizierte Beraterinnen und Berater kümmern sich intensiv um alle Mitarbeitenden einzeln. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Höhe und Bezugsdauer) bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft erhalten.


Unterstützungsmöglichkeiten


Unterstützung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können erhalten

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • von Insolvenz bedrohte bzw. insolvente Betriebe oder
  • Betriebe, welche nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und für die Region von besonderer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind

G.I.B. NRW: Transfergesellschaften und Transferagenturen 

Ihre Kontaktperson



Tristan Lücke

Projektleiter & JTF-Projektberater


02366 / 109817
tristan.luecke@emscher-lippe.de


Anna Kemperdiek 

JTF-Projektberaterin & Projektberaterin


0 2366 / 109835
anna.kemperdiek@emscher-lippe.de

Ermöglicht durch die Förderungen