Öffentlich geförderte Beschäftigung
Förderprogramm zur Integration besonders arbeitsmarktferner Personengruppen in das Erwerbsleben
Die Förderung der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und durch den Europäischen Sozialfonds ist ein Beitrag zur Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Landesarbeitspolitik. Im Fokus stehen erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Langzeitbezug des SGB II, die ohne eine Unterstützung mittelfristig keinen Zugang zum Erwerbsleben finden. Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie die Jobcenter unterstützen diesen Förderansatz.
Ansprechpartnerin bei der Regionalagentur
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds