Regionalagentur unterstützt Institutionen bei ESF-Förderanträgen

Zwei neue Fördererlasse vom MAIS NRW veröffentlicht

HERTEN. Für die zweite Hälfte der aktuellen europäischen Förderphase hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) zwei neue Fördererlasse veröffentlicht. Die Regionalagentur Emscher-Lippe bietet ihre Unterstützung in der Antragsstellung an.

Für die Durchführung der Programme

  • Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
  • „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)“

sind die Träger bzw. Institutionen antragsberechtigt, die bereits eine Bewilligung für den ersten Förderabschnitt (2016/2017) erhalten haben. Anträge sind bis zum 31.07.2017 bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Regionalagentur Emscher-Lippe informiert die Träger bzw. Institutionen und unterstützt diese bei der Antragstellung.

Ihre Ansprechpartner bei der Regionalagentur finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Fördererlassen: http://www.mais.nrw