Potential- und Transformationsberatung NRW
Förderangebot unterstützt Betriebe bei der Gestaltung der Arbeitswelt von morgen
Die Förderprogramme Potentialberatung NRW und Transformationsberatung NRW fördern insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss von 40 Prozent – bis zu 400 Euro – je Beratungstag für eine Unternehmensberatung. Sie stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weg der Modernisierung und Veränderung der Arbeitswelt. Die Beratung kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.
Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe, Fachkräftegewinnung, Digitalisierung der Arbeit, Transformation und Green Economie – die Anforderungen an Unternehmen sind immens. In immer kürzeren Abständen müssen Betriebe Chancen und Risiken erkennen und flexibel auf Veränderungen reagieren. Doch im betrieblichen Alltag fehlt häufig die Zeit für die Entwicklung von Modernisierungsmaßnahmen und Unternehmensstrategien.
Potentialberatung NRW
Das Land NRW bietet mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Hilfestellung durch die Potentialberatung NRW. Beginnend mit einer Stärken- und Schwächenanalyse des Unternehmens werden Potentiale ausgelotet und gemeinsam mit den Beschäftigten Maßnahmen für die Zukunftssicherung des Unternehmens entwickelt. Mit professioneller Begleitung durch eine Unternehmensberatung werden anschließend Handlungsziele definiert, konkrete Maßnahmen festgelegt und erste Umsetzungsschritte begleitet.
Inhaltlich muss sich die Potentialberatung NRW an mindestens einem der folgenden Themen orientieren:
- Arbeitsorganisation
- Demografischer Wandel
- Gesundheit
- Digitalisierung
- Personalentwicklung (ehemals „Kompetenzentwicklung“)
Gefördert werden bis zu acht Beratungstage mit 40 % der Beratungskosten – max. 400 Euro – pro Beratungstag.
Transformationsberatung NRW
Neben den Themenbereichen der Potentialberatung NRW stehen Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Produkte und Dienstleistungen unter klima- und umweltpolitischen Aspekten zu bewerten und Herstellungsprozesse entsprechend zu transformieren. Die Thematik, die insbesondere nachhaltiges und umweltverträgliches Wirtschaften umfasst, wird unter dem Schlagwort „Green Economy“ zusammengefasst. Entlang dieses Themas können Unternehmen, mit Hilfe der Transformationsberatung NRW, beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln.
Inhaltlich umfasst die Transformationsberatung NRW mit der Green Economy folgende Bereiche:
- Entwicklung einer betriebsindividuellen Umwelt- / Klimastrategie
- Erarbeitung einer umweltorientierten, strategischen Personalentwicklung
- Etablierung einer neuen „Umweltkultur“ im Unternehmen mittels Planung betriebsspezifischer Maßnahmen
Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage mit 40 % der Beratungskosten – max. 400 Euro – pro Beratungstag.
Neustartberatung
Wurde gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt, können vor Durchführung der Potential- oder der Transformationsberatung NRW zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.
Diese soll den verbliebenen Beschäftigten die Transparenz über den durchgeführten Personalabbau vermitteln aber auch Inhalte, Übungen und die Möglichkeit zum Austausch zum Thema Changemanagement bieten. Auch soll ein konkreter Blick auf die noch folgende Potential- bzw. Transformationsberatung geworfen werden.
Gefördert werden bis zu zwei Beratungstage mit 40 % der Beratungskosten – max. 400 Euro – pro Beratungstag.
Förderkonditionen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Beratungsförderung zu erhalten. Der Betrieb muss:
- mindestens 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben,
- eine Arbeitsstätte in NRW haben und
- wenn eine betriebliche Interessenvertretung vorhanden ist, muss deren Einverständnis eingeholt werden.
Das Beratungsunternehmen kann frei gewählt werden.
Das Verfahren
Die Regionalagentur Emscher-Lippe ist eine von sechs Beratungsstellen in der Emscher-Lippe-Region, die eine kostenlose Erstberatung durchführt und Beratungsschecks ausstellt. Nach Ausstellung des Beratungsschecks kann das Unternehmen sofort mit der Beratung beginnen. Die Beratungsstellen helfen auch bei der Antragstellung und den Formalitäten.
Neben der Regionalagentur Emscher-Lippe gibt es in ganz NRW weitere Beratungsstellen.