OVG Münster weist Klage gegen die B474n ab
Bau der Ortsumgehung von Datteln ist ein wichtiger industriepolitischer Schritt mit Blick auf den newPark
MÜNSTER / DATTELN. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz, BUND, gegen den Bau der B474 n abgewiesen, eine Revision ist nicht zugelassen. Damit hat das OVG den Weg frei gemacht für die Ortsumgehung, die für eine Entlastung der Dattelner Bevölkerung sorgen wird. Darüber hinaus spielt das Straßenbauprojekt eine zentrale Rolle für den newPark.
„Heute ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in Datteln. Die Ortsumgehung und damit die Entlastung der B235 sind längst überfällig, weil die extreme Verkehrsbelastung für die Anwohner im innerstädtischen Bereich in Datteln seit Jahren unzumutbar ist. Allein an der Lukaskreuzung werden 20.000 Pkw pro Tag gezählt“, sagt Cay Süberkrüb.
Der Landrat und newPark-Aufsichtsratsvorsitzende ergänzt: „Natürlich ist das auch ein wichtiger industriepolitischer Schritt für den gesamten Kreis Recklinghausen und die Emscher-Lippe-Region mit Blick auf den newPark. Mit der Anbindung an die B474n ist auch eine Entscheidung für neue Arbeitsplätze in unserer Region gefallen. Erhalt, Modernisierung und bedarfsgerechter Ausbau einer modernen Infrastruktur sind von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen das Bündnis für Infrastruktur. Wir machen uns in Teilbereichen mehr Gedanken darüber, wie der Wolf durch unser Land kommt, als darüber, wie Menschen in Lohn und Brot kommen. Im Kreis Recklinghausen leben 73.000 Bürgerinnen und Bürger von Leistungen nach dem SGB II und suchen Arbeit. Schon aus Verantwortung diesen Menschen gegenüber müssen wir jede Chance ergreifen, um neue Arbeitsplätze in unserer Region zu schaffen.“
Quelle: Pressemitteilung Kreis Recklinghausen vom 29.03.2017