Interessenbekundung für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“ in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Aufruf zur Interessenbekundung für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“ in Nordrhein-Westfalen (gemäß den Regelungen zu „Erwerbslosenberatungsstellen“, zum ESF-Förderprogramm 4.3 Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen) für die Förderjahre 2021 – 2022 veröffentlicht. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe