Förderung von Einzelprojekten

Beratung durch die Regionalagentur Emscher-Lippe


Projektideen arbeitsmarktpolitischer Akteure können als „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“ gefördert werden, wenn sie keinem anderen Programm der ESF-Richtlinie des Landes NRW zuzuordnen sind.

Voraussetzung ist, dass sich das Projekt durch einen der folgenden Punkte auszeichnet:

  • Innovationsgehalt des Förderkonzepts oder
  • Prävention oder
  • besonders überzeugende Verbindung landespolitischer Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nachhaltigkeit, Transnationalität oder
  • Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder
  • herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landespolitik.

Um einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen zu können, ist ein positiver Beschluss der ‚AG Einzelprojekte‘ des MAGS erforderlich. Die AG Einzelprojekte tagt in der Regel monatlich.

Es wird dringend empfohlen bereits im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt mit der Regionalagentur aufzunehmen, um inhaltliche und formale Fragestellungen frühzeitig zu erörtern.

Ansprechpartnerinnen


 

Förderung


 

Marita Frank

Petra Giesler