ESF Förderrichtlinie 2014 – 2020

Die ESF Förderrichtlinie 2014-2020 ist in der geänderten Fassung am 01. April 2020 veröffentlicht worden.

Um zu den Förderrichtlinien zu gelangen, bitte hier klicken.

Regionalagentur News

Das Team der Regionalagentur wird seit 15.03.2020 durch Ingo Orzeczek unterstützt.

Nachdem die neue Doppelspitze ihre Arbeit aufgenommen hat, ist nun mit Ingo Orzeczek das Team der Regionalagentur Emscher-Lippe komplett. In den letzten 20 Jahren hat sich Ingo Orzeczek mit den unterschiedlichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beschäftigt und kennt die Region. Er wird zukünftig für die betriebliche Bildungsscheck- und Potentialberatung, der Erwerbslosenberatungsstellen und für das Ausbildungsprogramm ansprechbar sein. Wir freuen uns auf seine Mitarbeit.

Die Internetseite www.gute-arbeitswelt.nrw ist online!

Die Seite richtet sich an Beschäftigte und Betriebe sowie an Multiplikatoren, wie zum Beispiel die Kammern, die Gewerkschaften und Unternehmensverbände und bietet wichtige Informationen, Praxisbeispiele und aktuelle Meldungen & Termine rund um die Themen Faire Beschäftigung, Digitalisierung Arbeitsschutz, Rechtliches und Mitbestimmung.

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind für Unternehmen in der Emscher-Lippe-Region noch nicht absehbar. Die Agentur für Arbeit Recklinghausen möchte Unternehmen bestmöglich beraten und hat Informationen zum Thema zusammengefasst.

Hinweise der Agentur für Arbeit:

Bleiben im Zuge der pandemischen Verbreitung des Corona-Virus Lieferungen aus und verringert sich dadurch die Arbeitszeit im Unternehmen oder wird ein Betrieb auf Anordnung des Gesundheitsamtes vorübergehend geschlossen und entsteht dadurch ein Entgeltausfall für die Beschäftigten, kann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen (Einzelfallprüfung).

Kurzarbeitergeld können Arbeitgeber mit mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer beantragen. Dazu muss in einem ersten Schritt die Kurzarbeit zunächst bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt und im zweiten Schritt beantragt werden. Alle Informationen rund um Voraussetzungen, Antragsgewährung  und Auszahlung von Kurzarbeitergeld wurden zusammengestellt unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld.

Wird eine Anzeige auf Kurzarbeit bewilligt, kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat beantragen. Die konkreten Ansprüche werden dann berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Gehalt an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur für Arbeit.

Die gute Botschaft in diesen Tagen lautet: Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind deutlich vereinfacht worden, und zwar rückwirkend ab dem 1. März. Konkret bedeutet das, zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher ein Drittel). Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Dies gilt in gleichem Maß ab sofort auch für Zeitarbeitsunternehmen. Somit muss ein Betrieb keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufbauen, bevor er Kurzarbeitergeld beantragen kann. Auf diese Weise will die Bundesregierung Entlassungen verhindern und Arbeitnehmer in den Betrieben halten.

Auch im Umgang mit von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern zeigt sich die Bundesagentur für Arbeit in diesen Zeiten flexibel und unbürokratisch: So wurde die persönliche Vorsprachepflicht für Arbeitslosmeldungen ausgesetzt, Arbeitnehmer können diese telefonisch mitteilen unter 0800 / 4 5555 00. 

Sollten sich aus den zusammengestellten Informationen Fragen oder weiterer Gesprächsbedarf ergeben, stehen wir Ihnen und den durch Sie betreuten Unternehmen gerne unter der Rufnummer 0800 / 4 5555 20 zur Verfügung.

Regionalagentur stellt sich mit Doppelspitze neu auf!

Seit dem 01.03.2020 haben Marita Frank und Petra Giesler gemeinsam die Leitung der Regionalagentur Emscher-Lippe übernommen.

Beide arbeiten seit mehreren Jahren in der Regionalagentur und haben ihre Schwerpunkte gesetzt. Frau Frank hat ihren Fokus auf Beschäftigten und Unternehmen. Darunter fallen Themen wie Fachkräftesicherung, Qualifizierung, Digitalisierung, moderne Arbeitsgestaltung und Beratung zu Förderprogrammen.

Frau Giesler hat ihren Schwerpunkt auf zielgruppenspezifischen Themen wie Jugend- und Berufsausbildung, Frauenerwerbstätigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Migration und Integration/Inklusion.

Frau Frank und Frau Giesler freuen sich auf die neue Aufgabe. Sie werden gemeinsam agieren und ansprechbar sein. Die Vertretung in den verschiedenen fach- oder themenspezifischen Gremien erfolgt nach ihren Schwerpunktsetzungen.

Der Europäische Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027 – Online-Konsultation läuft noch bis zum 06. März

Die Vorbereitungen für die neue Förderphase des Europäischen Sozialfonds ESF 2021 – 2027 sind in Nordrhein-Westfalen angelaufen. Auf der Basis der derzeitigen Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission arbeitet die ESF-Verwaltungsbehörde an der Erstellung des neuen Operationellen Programms. Das Operationelle Programm beschreibt die Aufgabenstellungen für die Förderphase 2021 – 2027 für den ESF in Nordrhein-Westfalen. Noch bis zum 06. März 2020 können sich arbeits- und sozialpolitische Akteure als auch die Öffentlichkeit am Online-Konsultationsverfahren beteiligen und Eingaben zum sogenannten Eckpunktepapier machen. Unter EU-Förderphase 2021 bis 2027 – Information und Konsultation zum Europäischen Sozialfonds | Arbeit.Gesundheit.Soziales sind alle Informationen zur Online-Konsultation und zum Verfahren eingestellt.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur ESF-Online-Konsultation in der Emscher-Lippe-Region ist die Regionalagentur.

Kurzfassung des Operationellen Programms ESF für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Auflage des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Kurzform veröffentlicht. In der Broschüre wird ein guter Überblick über den Aufbau der ESF-Fördermatrix in NRW, den spezifischen Zielen der verschiedenen Prioritätsachsen und anschauliche Beispiele für Förderungen, die mit Hilfe der unterschiedlichen Programme erfolgt, gegeben. Die Broschüre kann auf der Seite des MAGS abgerufen werden (Downloadlink).

Bei Fragen zur Umsetzung des ESF in der Emscher-Lippe Region ist die Regionalagentur erster Ansprechpartner.

 

 

Bildungsscheck NRW – neue Schwerpunkte

Veränderte Schwerpunktsetzung ab 30. April 2018

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

Was bleibt unverändert?
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe bleibt bei EUR 500,–.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.
Was ist künftig neu?
  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. EUR 40.000,– nicht überschreiten (EUR 80.000,– bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften i.d.R. EUR 30.000,– bzw. EUR 60.000,– nicht überschritten werden.
  • Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

 

Fragen rund um den Bildungsscheck beantwortet die Regionalagentur Emscher-Lippe

Kontakt: Marita Frank, Telefon 02366 1098-21

Neuer Programmaufruf: Werkstattjahr 2018/19 und 2019/20

DÜSSELDORF. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ein einheitliches Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Studium implementiert. Die verschiedenen Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung sollen der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive und zugleich der Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses dienen. Das Werkstattjahr reiht sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote ein und ist ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, welches berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbindet. hier bitte ein weiterlesen einfügen

Als passgenaues Angebot für die beschriebene Zielgruppe löst das Werkstattjahr das Förderinstrument Produktionsschule.NRW ab.

Förder- und Durchführungszeitraum des Programms ist: 01.09.2018 bis 31.08.2020. Das Schuljahr 2019/20 steht unter einem Haushaltsvorbehalt.

 

Weitere Informationen:
Programmaufruf zum Interessenbekundungsverfahren (PDF)

 

Equal Pay Day 2018

„Es heißt eigentlich, über Geld spricht man nicht. Wenn es aber um die Lohnunterschiede von Frauen und Männern geht, sollten wir es dringend tun“, betonte Anke Kunz-Rohlf, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises, bei der Eröffnung in der Aula des Herwig-Blankertz-Berufskollegs. In Deutschland liegt der Entgeltunterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamts aktuell bei 21 Prozent. „Das ist nicht nur im Vergleich mit anderen EU-Ländern ein Armutszeugnis für Deutschland“, sagte Kunz-Rohlf.
Die Veranstaltung ist ein Projekt der Frauenarbeitsgemeinschaft Emscher-Lippe (FAGEL), in dem auch die Regionalagentur Emscher-Lippe mitarbeitet. In diesem Jahr wurde der Aktionstag von der Gleichstellungsstelle des Kreises Recklinghausen organsiert.

Die vollständige Pressemitteilung des Kreises Recklinghausen kann hier abgerufen werden.