Bildungsscheck 2.0 wieder freigeschaltet: Diese Änderungen gelten ab dem 1. September 2026


Ab dem 1. September 2026 ist die Antragstellung für den Bildungsscheck 2.0 wieder möglich. Nach der vorübergehenden Aussetzung aufgrund einer Richtlinienanpassung wurde das Antragsverfahren umfassend überarbeitet. Die Neuerungen sollen für mehr Transparenz sorgen und die Prüfung der Förderfähigkeit weiter verbessern. Bestehende Informationsmaterialien wurden gemäß den neuen Richtlinien überarbeitet.

Die Anpassungen betreffen insbesondere zwei zentrale Bereiche:

1. Ausführlichere Begründung des Berufsbezugs

Künftig müssen Antragstellende den beruflichen Bezug ihrer geplanten Weiterbildung im Antragsportal detaillierter darstellen. Dazu sind zusätzliche Angaben erforderlich:

  • In welcher Branche die antragstellende Person tätig ist
  • Welches Ziel oder welchen Zweck die Weiterbildung verfolgt
  • Welche Kompetenzen durch die Weiterbildung erweitert oder vertieft werden sollen

Mit diesen Informationen soll die berufliche Relevanz der Weiterbildung noch besser nachvollziehbar werden.

2. Erweiterung der nicht förderfähigen Inhalte und Formate

Die Liste der nicht förderfähigen Inhalte und Formate wurde erweitert. Gleichzeitig werden diese Informationen künftig deutlich sichtbarer dargestellt:

  • direkt im Antragsportal
  • auf den Informationsseiten des Weiterbildungsportals NRW
  • auf den Informationsseiten des MAGS

Zusätzlich müssen Antragstellende künftig im Rahmen einer Ja-/Nein-Abfrage bestätigen, dass ihre geplante Weiterbildung nicht zu den ausgeschlossenen Inhalten oder Formaten gehört.

Mit den neuen Regelungen wird der Bildungsscheck 2.0 noch stärker auf die Förderung beruflich relevanter Weiterbildungen ausgerichtet. So bleibt er auch künftig ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und lebenslanges Lernen zu fördern.

G.I.B. Bildungsscheck 2.0.

MAGS NRW – Infos zum Bildungsscheck 2.0.

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Anna Kemperdiek

JTF-Projektberaterin

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