Bildungsscheck 2.0 wieder freigeschaltet: Diese Änderungen gelten ab dem 1. September 2026
Die Anpassungen betreffen insbesondere zwei zentrale Bereiche:
1. Ausführlichere Begründung des Berufsbezugs
Künftig müssen Antragstellende den beruflichen Bezug ihrer geplanten Weiterbildung im Antragsportal detaillierter darstellen. Dazu sind zusätzliche Angaben erforderlich:
- In welcher Branche die antragstellende Person tätig ist
- Welches Ziel oder welchen Zweck die Weiterbildung verfolgt
- Welche Kompetenzen durch die Weiterbildung erweitert oder vertieft werden sollen
Mit diesen Informationen soll die berufliche Relevanz der Weiterbildung noch besser nachvollziehbar werden.
2. Erweiterung der nicht förderfähigen Inhalte und Formate
Die Liste der nicht förderfähigen Inhalte und Formate wurde erweitert. Gleichzeitig werden diese Informationen künftig deutlich sichtbarer dargestellt:
- direkt im Antragsportal
- auf den Informationsseiten des Weiterbildungsportals NRW
- auf den Informationsseiten des MAGS
Zusätzlich müssen Antragstellende künftig im Rahmen einer Ja-/Nein-Abfrage bestätigen, dass ihre geplante Weiterbildung nicht zu den ausgeschlossenen Inhalten oder Formaten gehört.








