Bildungsscheck NRW

Berufliche Weiterbildung für Beschäftigte


Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck  wird finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (höchstens der auf dem Bildungsscheck vermerkte Betrag) aus Mitteln der Europäischen Union.

Die zugelassenen Beratungsstellen informieren Beschäftigte und geben die individuellen Bildungsschecks aus.

Die Regionalagentur Emscher-Lippe koordiniert den regionalen Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Beratungsstellen. Nach der Anmeldung zur Fortbildung wird der Scheck zur Verrechnung beim Weiterbildungsanbieter eingereicht.

Folgende Eckpunkte sind wichtig:

  • ab dem 1. Januar erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen.
  • pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden
  • Förderhöhe: 50% der Kurskosten, höchstens 500,- EUR
  • Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und ihren Wohnsitz in NRW haben.

Ansprechpartnerinnen


 

Marita Frank

Förderung