Bildungsscheck 2.0 gestartet
Jetzt berufliche Weiterbildung fördern lassen!
Ab dem 01.02.2026 ist in Nordrhein-Westfalen der Bildungsscheck 2.0 verfügbar. Er ist ein wichtiges Förderinstrument, das Beschäftigte und Berufsrückkehrende in der Emscher‑Lippe‑Region gezielt bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung unterstützt.
Mit Mitteln des Landes NRW und der Europäischen Union übernimmt der Bildungsscheck 2.0 die Hälfte der anfallenden Weiterbildungskosten bis maximal 500€ und stärkt so die Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 nutzen?
Berechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in NRW, die
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 50.000 € bzw. 100.000 € bei Zusammenveranlagung haben
(Voraussetzung ist ein Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist)
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen – also Qualifizierungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen. Dazu zählen insbesondere:
- Erwerb oder Nachholen eines Berufsabschlusses
- Abschlüsse in Fortbildungsberufen oder ein Studium
- Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Erwerb von Befähigungs- oder Sachkundenachweisen
(z. B. Ausbilderschein, Staplerschein, Schweißerschein) - Aktualisierung oder Erweiterung beruflicher, sozialer oder methodischer Kompetenzen
(z. B. Projektmanagement, Kommunikation, Konfliktlösung)
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden u. a. Weiterbildungen, die:
- gegen Grundgesetz oder EU‑Grundrechte verstoßen
- gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind
- Einzel‑Coachings, Messen, Tagungen oder Vorträge darstellen
- der Erholung, Gesund, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder sportlichen/künstlerischen Aktivitäten dienen
- Inhalte oder Methoden von L. Ron Hubbard verbreiten
Auch der Erwerb von PKW- oder Motorradführerscheinen ist ausgeschlossen.
Warum lohnt sich der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ermöglicht es Beschäftigten und Rückkehrenden, berufliche Chancen zu erweitern, sich zukunftsfähig aufzustellen und Karrierewege aktiv zu gestalten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online im ESF-Portal (Link in der Infobox) und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
Ihre Kontaktperson
Tristan Lücke
Projektleiter & JTF-Projektberater
Anna Kemperdiek
JTF-Projektberaterin & Projektberaterin








