Beschäftigtentransfer

Arbeitslosigkeit vermeiden: Transfergesellschaften schaffen Perspektiven für Beschäftigte


Um von Entlassung bedrohte Beschäftigte vor dem Übergang in die Arbeitslosigkeit zu bewahren, können Transfergesellschaften ein passendes Instrument sein. Mit diesem Werkzeug der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen Beschäftigte direkt in eine neue Arbeit bzw. in zielführende Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt werden. Qualifizierte Berater kümmern sich intensiv um jeden einzelnen Mitarbeiter.

Unterstützung durch das Land NRW können

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • von Insolvenz bedrohte bzw. insolvente Betriebe oder
  • Betriebe, welche nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind und für die Region von besonderer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind,

erhalten.