Ausbildung im Unternehmensverbund

Vorteile für Unternehmen, Betriebe und Auszubildende


In der Verbundausbildung können Betriebe, die nicht alle Ausbildungsinhalte anbieten können, mit einem oder mehreren Partnerbetrieben kooperieren, um gemeinsam Jugendliche auszubilden.

Dem koordinierenden Betrieb obliegt für die Dauer der Ausbildung die Gesamtverantwortung: er schließt mit der bzw. dem Jugendlichen den Vertrag und zahlt die Ausbildungsvergütung.

Verbünde können nicht nur zwischen Betrieben, sondern auch zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister geschlossen werden.

Für die Bereitstellung von Verbundausbildungsplätzen in kleinen und mittelständischen Betrieben, die ohne Verbund nicht ausbilden könnten, stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds eine einmalige Ausbildungsvergütung von bis zu 4.500 Euro pro Ausbildungsplatz zur Verfügung.

Förderung