Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung im Bereich Quartiersentwicklung gestartet

„Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“


03.11.2020. Im Vordergrund des Aufrufes steht die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in besonders benachteiligten Quartieren, die sich im Rahmen der Corona-Pandemie verstärkt hat.

Dazu werden Projekte in zwei Bausteinen gefördert:

Baustein 1: Aktive Nachbarschaft – Bezugspersonen im Quartier:

„Gefördert werden auch Projekte/Maßnahmen, die neue Formen von Zugängen und Maßnahmen (durch z.B. neue Formen der Ansprache, neue Methoden der Partizipation für beteiligungsunerfahrene Kinder, Jugendliche und deren Familien, niedrigschwellige, aufsuchende Angebote usw.) entwickeln und/oder verbessern. Bei der Gestaltung der Beteiligungsprozesse sind auch mögliche Teilnahme- oder Zugangshindernisse, wie sie beispielsweise in Zusammenhang mit pandemiebedingten Kontakteinschränkungen auftreten können, zu berücksichtigen und alternative Kontaktmöglichkeiten anzubieten (z.B. Fenstergespräche, elektronische Plattformen, etc.). Damit sollen die insbesondere in benachteiligten Quartieren dringend benötigten Beratungs-, Informations- und Betreuungsinfrastrukturen sichergestellt und den während der Covid-19-Krise in 2020 zu beobachtenden ersatzlosen Schließung von Einrichtungen Rechnung getragen werden.“

Baustein 2: Gesundes Aufwachsen:

„Gefördert werden Projekte, die ein gesundes Aufwachsen bei Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und dabei auf die Förderung/Stärkung von Kompetenzen und Beteiligung armutsbetroffener und sozial benachteiligter Gruppen sowie die Verankerung von gesundheitsfördernden Strukturen abzielen.“

Der Fokus der eingereichten Projekte ist auf die Lebens- und Problemlagen von einkommensarmen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu richten. Dazu bildet die fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit den Trägern, Akteuren und Betroffenen im Quartier eine wesentliche Grundlage. Die Darstellung dieses integrierten Vorgehens ist bei der Projektbeschreibung, z.B. über einen letter-of-intent, eine Kooperationsvereinbarung, etc., zu beschreiben.

Die Anzahl der Projekte wird auf Grundlage der Bevölkerungsstatistik von IT.NRW zum Dezember 2019 pro Kreis und kreisfreier Stadt wie folgt verteilt:

• bis 100.000 EW ein Projekt,
• bis 200.000 EW zwei Projekte,
• bis 300.000 EW vier Projekte,
• bis 400.000 EW sechs Projekte,
• bis 500.000 EW acht Projekte,
• bis 600.000 EW zehn Projekte,
• bis 700.000 EW zwölf Projekte,
• über 1.000.000 EW 15 Projekte.

Mehr Informationen unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_aufruf_ziq_2021.pdf