Aufruf  zur Einreichung von Interessensbekundungen für Projektförderungen von Matchingberater*innen

11.11.2020. Mit der Maßnahme „sollen in der Corona-Krise zusätzliche personelle Matching-Kapazitäten zur Besetzung konkreter offener Ausbildungsplätze als Unterstützung für ausbildenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Ziel ist es, offene Ausbildungsplätze bei Betrieben in Nordrhein-Westfalen mit jungen Menschen zu besetzen.
Die Einbindung der Matching-Berater in die vor Ort schon bestehenden Kooperationsstrukturen für berufliche Ausbildung wie z.B. die Regionalen Ausbildungskonsense oder die Steuerungsgremien KAoA und die Vernetzung mit den relevanten Akteuren in den Regionen, insbesondere Arbeitsagenturen und JobCentern, Kammern und Sozialpartnern, ist ein übergeordnetes Ziel, um o. g. Ziele verfolgen zu können.

Zielgruppen sind Betriebe in Nordrhein-Westfalen mit unbesetzten Ausbildungsplätzen sowie die bei den Arbeitsagenturen registrierten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Nordrhein-Westfalen, die einen Ausbildungsplatz suchen und als „unversorgt“ gelten. Zu dieser Zielgruppe gehören insbesondere Jugendliche, deren Chancen ohne Unterstützung im Bewerbungsprozess als gering einzuschätzen sind. Dazu gehören bspw.
erfolglose Bewerber/innen, Schüler/innen, die nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu bewerben, Abgänger/innen aus Übergangsmaßnahmen (u. a. BvB, vollzeitschulische Maßnahmen), Studienabbrecher/innen und auch (Fach)Abiturienten, mit Vermittlungshemmnissen sowie ausbildungsreife Geflüchtete mit einer Beschäftigungserlaubnis. Des Weiteren gehören zur Zielgruppe auch nicht bei der BA registrierte Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung wie z.B. Schülerinnen
und Schüler in den Bildungsgängen der dualisierten Ausbildungsvorbereitung oder der Berufsfachschule.

Die Maßnahmen sollen niedrigschwellig und aufsuchend sein, bzw. aktivierenden Charakter haben. Es werden die Regionen (Agenturbezirke) berücksichtigt, in denen die Bewerber-Stellen-Relation auf dem Ausbildungsmarkt im August 2020 unter 0,85 lag oder mindestens 1,10 betrug.

Diese sind:
Recklinghausen (0,64), Gelsenkirchen (0,67), Detmold (0,69), Mönchengladbach (0,71), Bochum (0,74), Mettmann (0,76), Solingen, Wuppertal (0,82), Hagen (0,84), Rheine (1,1), Düsseldorf (1,16), Köln (1,22), Ahlen-Münster (1,25), Coesfeld (1,35), Meschede-Soest (1,36), Siegen (1,62).

Höhe der Förderung:
Bis zu 90 % von den Standardeinheitskosten für Projektmitarbeit
Pro Projekt wird die Förderung auf eine Vollzeitstelle begrenzt. Eine Aufteilung auf mehrere Stellen ist möglich, soweit mindestens ein Stellenanteil von 50 Prozent einer Vollzeitstelle erreicht wird.
Die Dauer der Förderung ist auf max. 12 Monate begrenzt und erfolgt bis max. 31.12.2021. Förderbeginn ist frühestens der 1. Januar 2021.

Auf Basis dieses Aufrufes bekunden interessierte Antragsberechtigte ihr Interesse an der Durchführung des Programms „Matching-Berater“ in einer oder mehrerer der berücksichtigten Regionen. Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19.11.2020 (Dienstschluss) bei der zuständigen Regionalagentur ein.

Mehr Informationen unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_programmaufruf_matchingberater.pdf