Schülerfahrtkostenerstattung

 

Portaltechnologie zur Prozessoptimierung und -automatisierung

Die lokalen Serviceportale der Städte Gelsenkirchen und Bottrop sowie die des Kreises Recklinghausen mit seinen zehn angehörigen Städten decken heute sämtliche Anforderungen ab, von der Authentifizierung per Servicekonto.NRW über die Antragsstellung inklusive Übersendung von Dokumenten bis hin zu Bezahlmöglichkeiten wie Paypal oder Giropay. Das vereinfacht die Abwicklung vieler E-Government-Angebote nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Verwaltungsmitarbeitenden, wie das Beispiel aus dem Bereich „Erstattung von Schülerfahrtkosten“ zeigt: Hier wurde eine Lösung entwickelt, mittels welcher der Prozess vollumfänglich medienbruchfrei abgewickelt werden kann. Dabei kommt es initial zur Antragsstellung der Bürgerinnen und Bürger über das lokale Serviceportal. Eine Automatik holt die neuen Anträge aus dem Portal ab und übergibt sie in einen zuvor definierten Prozess, an dem verschiedene, teils externe Teilnehmer wie das Schulsekretariat oder das Schulverwaltungsamt beteiligt sind. Stets erhalten die Antragsstellenden eine aktuelle Information zum Status des Antrags. Ist dieser vollständig bearbeitet, wird ein entsprechender Bescheid im Postfach des Antragsstellenden hinterlegt und der gesamte Prozess wird samt darin getroffener Entscheidungen automatisiert veraktet sowie an das Dokumentenmanagementsystem übergeben.

Das Serviceportal Emscher-Lippe bietet den Nutzer*innen einen Überblick über alle lokalen Portale, abrufbar unter: https://serviceportal.emscher-lippe.de/
Es wird durch
Mittel des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.