Regionalagentur News

Das Team der Regionalagentur wird seit 15.03.2020 durch Ingo Orzeczek unterstützt.

Nachdem die neue Doppelspitze ihre Arbeit aufgenommen hat, ist nun mit Ingo Orzeczek das Team der Regionalagentur Emscher-Lippe komplett. In den letzten 20 Jahren hat sich Ingo Orzeczek mit den unterschiedlichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beschäftigt und kennt die Region. Er wird zukünftig für die betriebliche Bildungsscheck- und Potentialberatung, der Erwerbslosenberatungsstellen und für das Ausbildungsprogramm ansprechbar sein. Wir freuen uns auf seine Mitarbeit.

Die Internetseite www.gute-arbeitswelt.nrw ist online!

Die Seite richtet sich an Beschäftigte und Betriebe sowie an Multiplikatoren, wie zum Beispiel die Kammern, die Gewerkschaften und Unternehmensverbände und bietet wichtige Informationen, Praxisbeispiele und aktuelle Meldungen & Termine rund um die Themen Faire Beschäftigung, Digitalisierung Arbeitsschutz, Rechtliches und Mitbestimmung.

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind für Unternehmen in der Emscher-Lippe-Region noch nicht absehbar. Die Agentur für Arbeit Recklinghausen möchte Unternehmen bestmöglich beraten und hat Informationen zum Thema zusammengefasst.

Hinweise der Agentur für Arbeit:

Bleiben im Zuge der pandemischen Verbreitung des Corona-Virus Lieferungen aus und verringert sich dadurch die Arbeitszeit im Unternehmen oder wird ein Betrieb auf Anordnung des Gesundheitsamtes vorübergehend geschlossen und entsteht dadurch ein Entgeltausfall für die Beschäftigten, kann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen (Einzelfallprüfung).

Kurzarbeitergeld können Arbeitgeber mit mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer beantragen. Dazu muss in einem ersten Schritt die Kurzarbeit zunächst bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt und im zweiten Schritt beantragt werden. Alle Informationen rund um Voraussetzungen, Antragsgewährung  und Auszahlung von Kurzarbeitergeld wurden zusammengestellt unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld.

Wird eine Anzeige auf Kurzarbeit bewilligt, kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat beantragen. Die konkreten Ansprüche werden dann berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Gehalt an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur für Arbeit.

Die gute Botschaft in diesen Tagen lautet: Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind deutlich vereinfacht worden, und zwar rückwirkend ab dem 1. März. Konkret bedeutet das, zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher ein Drittel). Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Dies gilt in gleichem Maß ab sofort auch für Zeitarbeitsunternehmen. Somit muss ein Betrieb keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufbauen, bevor er Kurzarbeitergeld beantragen kann. Auf diese Weise will die Bundesregierung Entlassungen verhindern und Arbeitnehmer in den Betrieben halten.

Auch im Umgang mit von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern zeigt sich die Bundesagentur für Arbeit in diesen Zeiten flexibel und unbürokratisch: So wurde die persönliche Vorsprachepflicht für Arbeitslosmeldungen ausgesetzt, Arbeitnehmer können diese telefonisch mitteilen unter 0800 / 4 5555 00. 

Sollten sich aus den zusammengestellten Informationen Fragen oder weiterer Gesprächsbedarf ergeben, stehen wir Ihnen und den durch Sie betreuten Unternehmen gerne unter der Rufnummer 0800 / 4 5555 20 zur Verfügung.

Regionalagentur stellt sich mit Doppelspitze neu auf!

Seit dem 01.03.2020 haben Marita Frank und Petra Giesler gemeinsam die Leitung der Regionalagentur Emscher-Lippe übernommen.

Beide arbeiten seit mehreren Jahren in der Regionalagentur und haben ihre Schwerpunkte gesetzt. Frau Frank hat ihren Fokus auf Beschäftigten und Unternehmen. Darunter fallen Themen wie Fachkräftesicherung, Qualifizierung, Digitalisierung, moderne Arbeitsgestaltung und Beratung zu Förderprogrammen.

Frau Giesler hat ihren Schwerpunkt auf zielgruppenspezifischen Themen wie Jugend- und Berufsausbildung, Frauenerwerbstätigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Migration und Integration/Inklusion.

Frau Frank und Frau Giesler freuen sich auf die neue Aufgabe. Sie werden gemeinsam agieren und ansprechbar sein. Die Vertretung in den verschiedenen fach- oder themenspezifischen Gremien erfolgt nach ihren Schwerpunktsetzungen.

Digitalisierungsmesse wird verschoben

Aufgrund der neusten Entwicklungen und in Absprache mit den zuständigen Behörden, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Digitalisierungsmesse „KI – Kann Ich!“ am 19.3. im Ruhrfestspielhaus Recklinghausen verschoben wird.

Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt wird und unsere Aussteller sowie Besucher keiner unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden.