Bilanz nach einem Jahr Arbeitsschutzkontrollgesetz: Land setzt auf nachhaltigen Wandel in der Fleischwirtschaft

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zieht Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eine vorsichtig positive Bilanz: „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz, für das ich lange gekämpft habe, hat eine Reihe positiver Entwicklungen in der Fleischbranche in Gang gesetzt.“

So seien aus ehemaligen Werkvertragsnehmern nun sozialversicherungspflichtige Angestellte der Schlachtbetriebe geworden. Auch gebe es jetzt bundesweit eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung der Arbeitszeiten, was den Arbeitsschutzbehörden hilft, Verstöße schneller zu identifizieren und ggf. zu sanktionieren. So stellte der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz im Jahr 2021 bei rund 1.000 Kontrollen knapp 2.000 Verstöße gegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht in der Fleischwirtschaft fest.

Minister Laumann: „Die Arbeitsschutzverwaltung hat 2021 ihren Kontrolldruck weiter aufrechterhalten. Mein Ministerium hat zudem die Beratungsinfrastruktur für Beschäftigte der Fleischbranche gestärkt. Dies alles soll den eingeleiteten Wandel weiter vorantreiben und klar signalisieren: Wir schauen hin!“

Im Vergleich zu den Kontrollen der Betriebe und der Wohnungen durch die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer vor der Gesetzesänderung zeigt sich nach einem Jahr Inkraftsetzung der neuen Regelungen insgesamt eine vorsichtig positive Entwicklung. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft verbessern sich Stück für Stück.

Genau so wichtig wie Kontrollen ist die Möglichkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Rechte zu kennen und diese durchzusetzen. In insgesamt 53 Anfang 2021 geschaffenen „Beratungsstellen Arbeit“ ermöglicht das Land unter anderem Aufklärung und Beratung zum Thema Arbeitsrecht. Dabei legen die Beraterinnen und Berater großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten, um herkunftssprachliche Beratung zu ermöglichen.