Ausbildungsprogramm NRW – Startchancen für Jugendliche in benachteiligten Regionen verbessern

ESF-gefördertes Programm verbessert Ausbildungssituation in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens – Chance für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf

Das “Ausbildungsprogramm NRW” stellt rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze jährlich bereit. Mit dem ESF-geförderten Programm wird die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens verbessert. Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist durch große regionale und lokale Unterschiede geprägt. Neben Gebieten mit einem deutlichen Überhang an Ausbildungsstellen zeigen sich in anderen Gebieten eindeutige Versorgungsprobleme für Bewerberinnen und Bewerber. Zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede hat die Landesregierung – erstmalig im Jahr 2018 – das „Ausbildungsprogramm NRW“ aufgelegt. Die Förderung von rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen erfolgt in den Gebietskörperschaften, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt.

Eine fundierte Ausbildung ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung des qualifizierten Fachkräftenachwuchses und gleichzeitig eine Grundvoraussetzung für den beruflichen Erfolg und die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Deshalb fördert das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds zusätzliche Ausbildungsplätze in Landesteilen mit einer ungünstigen Ausbildungsmarktlage. Im Kreis Recklinghausen können 48, in Bottrop 12 und in Gelsenkirchen ebenfalls 48 Ausbildungsstellen gefördert werden.

Unternehmen, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten, erhalten für bis zu 24 Monate einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 325 EUR bzw. 190 EUR bei einer Ausbildung in Teilzeit. Dies ist auch für Unternehmen möglich, die erstmalig ausbilden.

Eckpunkte:

  • Ausbildungsplatzakquise: Ausgewählte Bildungsträger akquirieren ab Juni zusätzliche Ausbildungsstellen bei Betrieben.
  • Teilnehmergewinnung: Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor.
  • Matching von jungen Menschen und Betrieben: In den ersten 11 Monaten ab Programmstart erhalten die ausbildenden Unternehmen und ausbildungsinteressierten jungen Menschen Unterstützung bei der Zusammenführung sowie beim Start in die Ausbildung durch einen ausgewählten Bildungsträger (z.B. bei der Anbahnung zur Teilnahme der jungen Menschen an weiteren Angeboten für die erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung, bei der Beratung und Unterstützung der jungen Menschen und Unternehmen bei der Regelung organisatorischer Angelegenheiten zur/bei der Aufnahme der Ausbildung).
  • Ausbildungsverträge: Betriebe schließen reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab.
  • Zusätzlichkeit: Die Ausbildungsplätze müssen laut Definition des MAGS NRW zusätzlich sein.
  • Ausbildungsvergütung: Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 325 Euro im Monat bzw. 190 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen. Die ausgewählten Bildungsträger organisieren und begleiten die Weiterleitung der Zahlungen an die Unternehmen.
  • Ausbildungsberufe: Als Orientierungshilfe für die Ausbildungsstellenakquise wird im regionalen Ausbildungskonsens eine „Positivliste“ zu Ausbildungsberufen verabschiedet, die gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 – 3,5-jährig).