Neue Standortperspektiven auf der Fläche „Im Dicken Dören“

Minister Garrelt Duin besucht Langendorf GmbH in Waltrop 

WALTROP. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat am Dienstag auf Initiative von Landrat Cay Süberkrüb die Langendorf GmbH in Waltrop besucht. Gemeinsam mit der Waltroper Bürgermeisterin Nicole Moenikes und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Dominik Schad,  machte er sich vor Ort einen Eindruck von der Situation des Unternehmens und sprach mit Geschäftsführer Dr. Klaus P. Strautmann über Erweiterungsmöglichkeiten und neue Standortperspektiven für den Fahrzeugbauer.

Mit rund 270 Mitarbeitern an zwei Standorten im Waltroper Stadtgebiet ist die Langendorf GmbH einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Da der Standort für die Neufahrzeugproduktion keine Erweiterungsmöglichkeiten bietet, sucht der Fahrzeugbauer für eine weitere Unternehmensexpansion in den kommenden Jahren nach einer Standortalternative in Waltrop. Um zukunftsfähig zu sein, muss die neue Fläche eine ausreichende Größe, Ausweisung und eine gute Verkehrsanbindung bieten.

Bei einem Unternehmensbesuch sicherten NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Akteure der lokalen und der Landespolitik dem Unternehmen ihre Unterstützung bei der Betriebsverlagerung und der Realisierung einer optimalen Flächenlösung am Standort Waltrop zu: „Alle Beteiligten ziehen an einem Strang, um der Firma Langendorf eine gute Standortperspektive in Waltrop zu bieten“, sagte Landrat Cay Süberkrüb. „Der Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen in der Region haben oberste Priorität. Unternehmen, die hier angesiedelt sind, sollen beste Voraussetzungen finden, um auch weiterhin unter idealen Bedingungen in der Region agieren zu können.“

Mit der Fläche „Im Dicken Dören“ im Waltroper Süden ist auf Initiative des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft bereits eine vielversprechende Standortmöglichkeit gefunden. Die Fläche befindet sich im Besitz der RAG Immobilien GmbH, die das Vorhaben unterstützt. Da sich der Standort außerhalb des Siedlungsbereiches befindet, ist eine Änderung des Regionalplanes erforderlich. Der RVR, der diese Änderung einleiten müsste, hat seine Unterstützung bereits zugesagt.

Quelle: Pressemitteilung Kreis Recklinghausen vom 09. Mai 2017