Bildungsscheck NRW – neue Schwerpunkte

Veränderte Schwerpunktsetzung ab 30. April 2018

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

Was bleibt unverändert?
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe bleibt bei EUR 500,–.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.
Was ist künftig neu?
  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. EUR 40.000,– nicht überschreiten (EUR 80.000,– bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften i.d.R. EUR 30.000,– bzw. EUR 60.000,– nicht überschritten werden.
  • Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

 

Fragen rund um den Bildungsscheck beantwortet die Regionalagentur Emscher-Lippe

Kontakt: Marita Frank, Telefon 02366 1098-21